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Allgemeine Geschäftsbedingungen der NetMediaEurope GmbH
1. Werbeauftrag/Geltung
1.1. Die NetMediaEurope GmbH (im
Folgenden: „NetMedia“) vermarktet die Internet-Werbeflächen von NetMedia.
„Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
ist jeder Vertrag zwischen einem Werbungstreibenden (im Folgenden: „Kunde“) und
NetMedia über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf den
Internet-Seiten von NetMedia.
1.2. Für den Werbeauftrag gelten
ausschließlich diese AGB sowie die Preisliste und etwaige Rabattstaffeln von
NetMedia. Abweichende AGB des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen soweit sie
nicht ausdrücklich vereinbart wurden oder mit diesen AGB übereinstimmen.
1.3. NetMedia ist berechtigt, die
vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Über etwaige Änderungen wird NetMedia
seine Kunden rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Änderung gilt als vom Kunden
akzeptiert, wenn dieser nicht binnen 4 Wochen der Änderung widerspricht.
2. Werbemittel
2.1. Werbemittel im Sinne dieser AGB
sind alle für die Werbung eingesetzten Elemente und Materialien. Werbemittel
können insbesondere bestehen aus Bildern, Texten, Tonfolgen oder Bewegtbildern,
ebenso aus sensitiven Flächen, die beim Anklicken die Verbindung mittels einer
vom Kunden genannten Onlineadresse zu weiteren Raten herstellt, die im Bereich
des Kunden oder eines Dritten liegen. Werbemittel können auch aus mehreren der
genannten Elemente zusammengesetzt sein.
2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer
Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, sind als Werbung deutlich zu
kennzeichnen. NetMedia behält sich vor, eine solche Kennzeichnung vorzunehmen.
2.3. Für die Schaltung von Werbemitteln
kommen grundsätzlich die in der Preisliste ausgewiesenen Formate in Frage.
Sonderformate und Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch
NetMedia im Einzelfall möglich.
3. Vertragsschluss
3.1. Vorbehaltlich entgegenstehender
individueller Vereinbarung kommt der Vertrag über einen Werbeauftrag durch die
schriftliche, auch per E-Mail oder Fax erteilte, Bestätigung des Auftrages durch
NetMedia. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich
unverbindlich.
3.2. Soweit ein Auftrag von einer
Werbeagentur erteilt wird, kommt der Vertrag im Zweifel zwischen der
Werbeagentur und NetMedia zu Stand. NetMedia ist berechtigt, von der
Werbeagentur einen Vertretungsnachweis in Bezug auf ihre Kunden zu fordern.
3.3. Werbung für Waren oder Leistungen
von mehreren Werbetreibenden innerhalb eines Werbeauftritts (Banner, Popup,
etc.) müssen durch eine zusätzliche Vereinbarung mit NetMedia beauftragt werden.
Die vorstehenden Bedingungen für den Vertragsschluss gelten entsprechend.
4. Abwicklung/Fristen
4.1. Die Werbemittel sind von dem Kunden
unter Beachtung der von NetMedia vorgegebenen, technischen Anforderungen
rechtzeitig zu liefern. Die Lieferung hat spätestens fünf Werktage vor dem
vereinbarten Schalttermin zu erfolgen. Im Falle einer verspäteten Anlieferung
der Werbemittel ist eine ordnungsgemäße und pünktliche Schaltung der gebuchten
Werbeaufträge nicht mehr gewährleistet. Etwaige Ansprüche des Kunden,
insbesondere auf Minderung der Vergütung, wegen verspäteter Erfüllung sind in
diesem Fall ausgeschlossen.
4.2. Ist ein Vertrag über Werbemittel
auf Abruf geschlossen, so sind die Werbemittel innerhalb eines Jahres nach
Vertragsschluss zur Schaltung abzurufen.
4.3. Die Pflicht von NetMedia zur
Aufbewahrung des Werbemittels endet 3Monate nach der letztmaligen Schaltung.
4.4. Dem Kunden ist das Setzen von
Cookies auf den von NetMedia vermarkteten Seiten nicht gestattet.
4.5. Der Kunde übermittelt die von ihm
gelieferten Werbemittel frei von schadhafter Software, wie Viren, Trojaner, etc.
Er verpflichtet sich, zur Überprüfung Software einzusetzen, die dem jeweils
aktuellen Stand entsprechen. Sofern ein geliefertes Werbemittel dennoch
entsprechende Software enthält, ist NetMedia zur Vermeidung eines weiteren
Schadens berechtigt, die betroffenen Werbemittel ohne vorherige Benachrichtigung
des Kunden unverzüglich zu löschen.
5. Ablehnungsbefugnis
5.1. NetMedia ist berechtigt, einzelne
Werbemittel sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses abzulehnen
oder zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen
verstößt, oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet
wurde. Gleiches gilt bei technischer oder inhaltlicher Unzumutbarkeit für
NetMedia.
5.2. NetMedia kann auch bereits
veröffentlichte Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde oder sonstige Dritte
nachträglich Änderungen an dem Werbemittel vornehmen, die zu Verstößen gemäß
Absatz1 führen oder die Inhalte nachträglich verändert werden, auf die durch
einen Link in dem Werbemittel verwiesen wird.
6. Rechtegewährleistung /
Rechteeinräumung durch den Kunden
6.1 Der Kunde versichert und
gewährleistet, dass er zur Schaltung des beauftragten Werbemittels alle
erforderlichen Rechte besitzt und dass das Werbemittel die geltenden
Rechtsvorschriften beachtet. Net Media ist nicht verpflichtet, die von dem
Kunden zur Verfügung gestellten Werbemittel selbst zu überprüfen. Der Kunde
stellt NetMedia von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen
etwaig ihnen zustehenden Rechten an den Werbemitteln gegen NetMedia geltend
machen. Gleiches gilt für etwaige Verstöße des Werbemittels gegen gesetzliche
Bestimmungen und gegen Rechte Dritter. Die Freistellung umfasst auch die Kosten
einer etwaigen Rechtsverteidigung.
6.2 Der Kunde überträgt NetMedia
sämtliche für die beauftragte Werbeschaltung erforderlichen Nutzungs- und
Verwertungsrechte in nicht ausschließlicher Form. Die Rechte werden ohne
räumliche Begrenzung übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller
Formen der Internet-Werbung durch alle bekannten oder zukünftigen technischen
Verfahren.
7. Gewährleistung von
NetMedia
7.1 NetMedia gewährleistet im Rahmen der
vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Stand
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Wiedergabe gilt
nicht für unwesentliche Fehler. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe
des Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung des Werbemittels
liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und / oder Hardware (z.B.
Browser des Users oder des Internetdienstleisters),
- durch die
Störung des Kommunikationsnetzes Rechnerausfall bei anderen Betreibern oder
Providern
- durch
unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxy-Servern
(Zwischenspeichern) oder im lokalen Chache oder
- durch einen
Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder
addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten
Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen
Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht
des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.2 Erfolgt die Wiedergabe eines
Werbemittels in nicht nur unwesentlichem Maße fehlerhaft, wird NetMedia zur
Abgeltung eventueller Gewährleistungsansprüche unverzüglich eine Ersatzschaltung
vornehmen. Lässt NetMedia eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur
Ersatzschaltung verstreichen oder wird diese Ersatzschaltung endgültig
verweigert, hat der Kunde Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Dabei beschränken sich die Rechte des Kunden auf das Ausmaß des von
der Gewährleistung betroffenen Werbemittels.
7.3 Beruht eine fehlerhafte Schaltung auf
nicht offenkundigen Mängeln der vom Kunden gelieferten Werbemittel, kann der
Kunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche geltend machen. Das
gleiche gilt bei Fehlern in wiederholter Werbeschaltung, wenn der Kunde nicht
vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
7.4 Die Gewährleistungsansprüche des
Kunden verjähren in zwölf Monaten seit ihrer Entstehung.
8. Höhere Gewalt
Entfällt
die ordnungsgemäße Erfüllung eine Auftrages aus Gründen, die NetMedia nicht zu
vertreten hat, insbesondere wegen eines unverschuldeten Rechnerausfalls, höherer
Gewalt, Streiks, gesetzliche Bestimmungen, Störungen aus dem
Verantwortungsbereich Dritter oder aus vergleichbaren Gründen, wird die
Durchführung des Werbeauftrages nachgeholt, sobald die Verhinderungsgründe
entfallen sind. Bei Nachholung in für den Kunden angemessener und zumutbarer
Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von NetMedia
bestehen. Sofern die Verzögerung nicht nur unerheblich ist, wird NetMedia den
Kunden entsprechend informieren.
9. Haftung von NetMedia
9.1 Die Haftung von NetMedia ist auf
Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter,
leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von NetMedia beschränkt. Diese
Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten) durch NetMedia beruhen, aus dem
Produkthaftungsgesetz resultieren, die aus einer arglistigen Täuschung durch
eine der genannten Personen folgen oder die sich aus der Verletzung einer von
NetMedia übernommenen Beschaffenheitsgarantie oder einer Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit ergeben. Das Recht, Schadensersatz statt Erfüllung zu
verlangen, bleibt unberührt.
9.2 In Fällen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatzes haftet NetMedia für sämtliche Schäden in voller Höhe. Im Übrigen wird
der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt.
9.3 Schadensersatzansprüche gegen
NetMedia verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei
denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
9.4 Die geregelten Haftungsbegrenzungen
und Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Vertreter,
Angestellten und Erfüllungsgehelfen von NetMedia.
10. Vergütung
10.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung
im Internet veröffentlichte Preisliste von NetMedia. Die Preise in dieser Liste
verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
10.2 NetMedia behält sich eine Änderung der
Preisliste vor. Für bereits abgeschlossene Verträge sind Preisänderungen
allerdings nur wirksam, wenn sie von NetMedia mindestens einen Monat vor
Schaltung des Werbemittels dem Kunden mitgeteilt und der Kunde nicht binnen 14
Tagen aus diesem Grunde vom Auftrag zurück getreten ist.
10.3 Im Falle eines vereinbarten Rahmenabschlusses
berücksichtigen die von NetMedia gewährten Rabatte die mit einem Kunden während
der Dauer von zwölf Monaten („Rahmenjahr“) geschalteten und bezahlten
Werbeaufträge. Eine rückwirkende Rabattierung bereits erteilter Aufträge erfolgt
nicht. Ebenso unberücksichtigt bleiben Aufträge, die im Rahmenjahr zwar erteilt
wurden, jedoch erst danach zur Ausführung gelangen. Sofern NetMedia unter
Berücksichtigung des gesamten Schaltvolumens in einem Rahmenjahr überhöhte
Rabatte gewährt hat, erfolgt gegenüber dem Kunden nachträglich eine
Rabattnachbelastung. Nach Ablauf des ersten Rahmenjahres beginnt jeweils ein
neues Rahmenjahr.
10.4 Für die Abrechnung von Ad-Impressions etc.
ausschließlich maßgebend ist der von NetMedia eingesetzte Ad-Server.
11. Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug
11.1 Die Rechnungsstellung erfolgt am 1.
Erscheinungstag der beauftragten Schaltung. Die Rechnung ist innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Verbrauchern 5%) über dem Basiszinssatz
berechnet, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden von
NetMedia nach. Der Ersatz weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
11.2 NetMedia ist bei Zahlungsverzug berechtigt, den
aktuellen sowie alle weiteren von dem Kunden gebuchten Werbeaufträge vollständig
in Rechnung zu stellen und die Schaltung weiterer Werbemittel von der Zahlung
des gesamten Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Früher vereinbarte,
abweichende Zahlungsziele bleiben in diesem Fall außer Betracht.
12. Stornierung/Kündigung
12.1 Werbeaufträge können bis zu 4 Wochen vor
Schaltung, kostenfrei storniert werden. Die Stornierung bzw. Kündigung bedarf
der Schriftform.
12.2 Nach Ablauf der in Ziffer 12.1 bestimmten Frist
besteht kein weiteres Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht des Kunden.
13. Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltung
13.1 Dem Kunden ist eine Abtretung der Ansprüche aus
dem Werbevertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von NetMedia
gestattet. Mit Ansprüchen gegen NetMedia kann der Kunde nur dann aufrechnen,
wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
ist dem Kunden nur gestattet, wenn der Zahlungsanspruch von NetMedia und der
Anspruch des Kunden auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Werbeaufträgen ist München.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss von UN-Kaufrecht
14.3 Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses selbst.
14.4 Soweit in diesem Vertrag Schriftform Pflicht
ist, sind auch E-Mail und Fax zulässig.
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